Geringfügigkeits­grenze

Aktuelle Werte für geringfügige Beschäftigung und Dienstleistungsschecks im Überblick.

Geringfügigkeitsgrenze in Österreich

Die Geringfügigkeitsgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag ein monatliches Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielt werden darf.

Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze wird üblicherweise jährlich angepasst.

Aktuelle Geringfügigkeitsgrenzen

Jahr Monatliche Geringfügigkeitsgrenze
2024 518,44 €
2025 551,10 €
2026 551,10 €

Hinweis zur geringfügigen Beschäftigung

Bei einer geringfügigen Beschäftigung entspricht das Bruttoentgelt dem Nettoentgelt, da keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer anfallen. Wer mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübt oder zusätzlich einer regulären Beschäftigung nachgeht, muss bei Überschreiten der jeweiligen Grenzen mit Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern rechnen.

Besonderheit bei Dienstleistungsschecks

Für Einkünfte aus Dienstleistungsschecks gilt eine gesonderte monatliche Geringfügigkeitsgrenze.

Jahr Grenze bei Dienstleistungsschecks
2024 710,19 €
2025 755,01 €
2026 755,01 €

Jahresgrenze bei Werkverträgen

Für Einkünfte aus Werkverträgen gelten folgenden Werte.

Jahr Jahresgrenze bei Werkverträgen
2024 6.221,28 €
2025 6.613,20 €
2026 6.613,20 €

Die tatsächliche Steuer- und Sozialversicherungspflicht hängt von der Höhe der gesamten Einkünfte sowie der individuellen Situation ab.

Steuer Brutto-Netto-Rechner