Geringfügigkeitsgrenze in Österreich
Die Geringfügigkeitsgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag ein monatliches Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielt werden darf.
Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze wird üblicherweise jährlich angepasst.
Aktuelle Geringfügigkeitsgrenzen
| Jahr | Monatliche Geringfügigkeitsgrenze |
|---|---|
| 2024 | 518,44 € |
| 2025 | 551,10 € |
| 2026 | 551,10 € |
Hinweis zur geringfügigen Beschäftigung
Bei einer geringfügigen Beschäftigung entspricht das Bruttoentgelt dem Nettoentgelt, da keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer anfallen. Wer mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübt oder zusätzlich einer regulären Beschäftigung nachgeht, muss bei Überschreiten der jeweiligen Grenzen mit Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern rechnen.
Besonderheit bei Dienstleistungsschecks
Für Einkünfte aus Dienstleistungsschecks gilt eine gesonderte monatliche Geringfügigkeitsgrenze.
| Jahr | Grenze bei Dienstleistungsschecks |
|---|---|
| 2024 | 710,19 € |
| 2025 | 755,01 € |
| 2026 | 755,01 € |
Jahresgrenze bei Werkverträgen
Für Einkünfte aus Werkverträgen gelten folgenden Werte.
| Jahr | Jahresgrenze bei Werkverträgen |
|---|---|
| 2024 | 6.221,28 € |
| 2025 | 6.613,20 € |
| 2026 | 6.613,20 € |
Die tatsächliche Steuer- und Sozialversicherungspflicht hängt von der Höhe der gesamten Einkünfte sowie der individuellen Situation ab.